Über den Bericht
Mit der Umwelterklärung informieren wir Kunden, Fachhandelspartner, Lieferanten, Mitarbeiter und die Öffentlichkeit darüber, wie das Unternehmen ASSMANN geführt wird, welche Grundsätze und Prinzipien dabei zur Anwendung kommen und wie insbesondere das Thema Ökologie vorangetrieben wird. Damit gehen wir den nächsten Schritt auf unserem gemeinsamen Weg in eine nachhaltige Zukunft.
Die vorliegende Umwelterklärung wurde auf Grundlage der Organisationsstruktur des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2019 erstellt. Der Berichtszeitraum erstreckt sich vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019. Ergänzende Inhalte, insbesondere zu ökonomischen und sozialen Aspekten, enthält der im Jahr 2020 erschienene ASSMANN Nachhaltigkeitsbericht.
Die Daten für die Berichterstattung werden am Firmensitz in Melle generiert, gleichzeitig Produktions- und Hauptvertriebsstandort. Damit sind grundsätzlich alle wesentlichen ökologischen Einflüsse von ASSMANN abgedeckt. Wesentliche Daten werden im Rahmen unseres Qualitäts- und Umweltmanagements unter Berücksichtigung der folgenden Normen erhoben: ISO 9001:2015, Europäische Verordnung zum Umweltmanagement (Verordnung [EG] Nr. 1221/2009 [EMAS III] inkl. Verordnung [EU] 2018/2026 und Verordnung [EU] 2017/1505 zur Änderung der Anhänge I–IV), Arbeitsschutz, Datenschutz und spezifische Kundenanforderungen. Zur Erleichterung der Anwendung der einschlägigen Normen wird Anhang B der ISO 14001:2015 berücksichtigt.
Erläuterung des EMAS-Validierungsverfahrens
Die vorliegende Umwelterklärung enthält sowohl Verlinkungen zu relevanten externen Internetseiten als auch Verknüpfungen zu Videos. Diese extern dargestellten Inhalte sind nicht Bestandteil der nach EMAS (Verordnung [EG] 2018/2026 zur Änderung Anhang IV [EG] 1221/2009) validierten aktualisierten Umwelterklärung. Unterjährige Aktualisierungen einzelner Seiten bzw. Inhalte der Umwelterklärung finden nicht statt. Unternehmensdaten von externen Stakeholdern wie Unternehmen oder Verbänden, die im Rahmen der Umwelterklärung fallweise aufgeführt werden, sind nicht Bestandteil der Validierung. Die in diesem Zusammenhang erwähnten Inhalte mit Bezug auf das Unternehmen ASSMANN BÜROMÖBEL GMBH & CO. KG sind wesentlich zur Darstellung eines wahrheitsgetreuen Bildes aller relevanten – auch umweltrelevanten – Unternehmensaktivitäten.
Die nächste Umwelterklärung ist für das Berichtsjahr 2020 mit Veröffentlichung im Januar 2022 geplant.
Redaktionsschluss:
14. Januar 2021
Bildnachweise:
ASSMANN BÜROMÖBEL GMBH & CO. KG
© GOHS GmbH
Ribnitz-Damgarten (Intro, Strategie)
© Industrie-
und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim (Organisation)
©
Ramsch/Commons.wikimedia.org (Organisation)
©
Michael Kamsties, privat (Intro, Lieferketten)
Corona-Hinweis:
Ein Großteil der verwendeten Fotos ist vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie erstellt worden, sodass hierfür weder Maskenpflicht noch Abstandsregeln einzuhalten waren.
Gender-Hinweis:
Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten grundsätzlich für alle Geschlechter.
Unsere Ziele für die Zukunft
Goals der Vereinten Nationen
Im Herbst 2015 wurde von den
Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung vorgestellt. Kern dieser
Agenda sind 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung. ASSMANN hat seine Nachhaltigkeits- und
Umweltziele mit diesen verkündeten „Sustainable Development Goals“ (SDGs) abgeglichen
und untersucht, auf welche dieser SDGs das Umwelt- und Nachhaltigkeitsprogramm abzielt.
Die wesentlichen identifizierten Ziele und damit zusammenhängenden Zielvorgaben sind:
3 Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern
3.5 Die Prävention und Behandlung des Substanzmissbrauchs, namentlich des Suchtstoffmissbrauchs und des schädlichen Gebrauchs von Alkohol, verstärken
3.8 Die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle erreichen
3.9 Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern
4 Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern
4.3 Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten
4.4 Bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen wesentlich erhöhen, die über die entsprechenden Qualifikationen einschließlich fachlicher und beruflicher Qualifikationen für eine Beschäftigung, eine menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen
4.5 Bis 2030 geschlechtsspezifische Disparitäten in der Bildung
beseitigen und den gleichberechtigten Zugang der Schwachen in der Gesellschaft,
namentlich von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen indigener Völker und Kindern
in prekären Situationen, zu allen Bildungs- und Ausbildungsebenen
gewährleisten
6 Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung
von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten
6.6 Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen
7 Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern
7.2 Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöhen
7.3 Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppeln
8 Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
8.2 Eine höhere wirtschaftliche Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation erreichen, einschließlich Konzentration auf mit hoher Wertschöpfung verbundene und arbeitsintensive Sektoren
8.6 Bis 2020 den Anteil junger Menschen, die ohne Beschäftigung sind und keine Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen, erheblich verringern
8.8 Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich […] der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern
12 Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
12.2 Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen
12.4 Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus […] erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern
12.5 Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich verringern
13 Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen
13.3 Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung von Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern
15 Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen
15.2 Bis 2020 die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten fördern, die Entwaldung
beenden, geschädigte Wälder wiederherstellen sowie die Aufforstung und Wiederaufforstung
weltweit beträchtlich erhöhen
15.7 Dringend Maßnahmen ergreifen, um der Wilderei
und dem Handel mit geschützten Pflanzenarten […] ein Ende zu setzen und dem Problem des
Angebots illegaler Produkte aus wild lebenden Pflanzen […] und der Nachfrage danach zu
begegnen